Als Anwältin berate und vertrete ich meine Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vorwiegend in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht und Sozialrecht – insbesondere bei Problemen mit Hartz IV, Arbeitslosengeld I und Sozialhilfe.
Außenansicht auf das Haus und den Eingang zur Kanzlei, die sich in der 1. Etage befindet. Nach dem Treppenaufgang befinden sich die Kanzleiräumlichkeiten auf der linken Seite.
Rechtsanwältin Melanie Böger ist bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.